Antrag für Schüler- & Heimbeihilfe
Schüler:innen bzw. Studierende an Schulen für Berufstätige haben, mit gewissen Voraussetzungen, die Möglichkeit, einen Antrag auf Schülerbeihilfe und/oder Heimbeihilfe zu stellen. Hier kann das benötigte Formular (A5 Formular) heruntergeladen werden.
Folgende Punkte müssen von der Schule (Sekretariat bzw. Studienkoordinator) ausgefüllt bzw. abgestempelt werden:
- Langstempel der Schule mit Schulnummer auf Seite 1 des Formulars
- Langstempel der Schule mit Schulnummer auf Seite 2 des Formulars
- Unterschrift des Studienkoordinators auf Seite 2 des Formulars
- Unterschrift der Heimleitung, der/des Unterkunftgeber:in bzw. des/der Vermieter:in
Das ausgefüllte Formular kann dann an folgende Adresse gesendet werden:
- Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, Schülerbeihilfenreferat
6020 Innsbruck
Der Antrag kann auch online ausgefüllt und eingereicht werden. Dazu muss eine Schulbestätigung für die Schul- und Heimbeihilfe ausgefüllt werden. Über diesen Link findest Du sowohl die Schulbestätigung als auch die Plattform, über die der Online Antrag (ID-Austria oder Handy-Signatur wird benötigt) eingereicht werden kann.
Für die hier angegebenen Angaben wird keine Haftung übernommen, da sich die Voraussetzungen jährlich ändern. Bitte informiere Dich im Vorhinein ausführlich beim Land Tirol oder dem Bildungsministerium über die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.
Antrag für Schulfahrbeihilfe
„Sofern für die Zurücklegung Deines Schulweges für mindestens 2km pro Richtung keine Möglichkeit vorhanden ist, eine unentgeltliche Beförderung oder die Schülerfreifahrt in Anspruch zu nehmen, besteht – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Anspruch auf Fahrtenbeihilfe.“ (Bundeskanzleramt)
Die Voraussetzungen für die Schulfahrtbeihilfe findest Du, wenn Du über diesen Link auf das Online-Formular klickst und dort den Reiter „Erläuterungen“ auswählst. Den Antrag kannst Du auch gleich über das Online-Formular einreichen.
Für den Antrag benötigst Du außerdem Deine Schulbesuchsbestätigung. Diese erhältst Du in den ersten Wochen des jeweiligen Semesters.
Für die hier angegebenen Angaben wird keine Haftung übernommen, da sich die Voraussetzungen jährlich ändern. Bitte informiere Dich im Vorhinein ausführlich beim Land Tirol oder dem Bildungsministerium über die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.
Antrag für besondere Schulbeihilfe
In einigen Fällen hast Du die Möglichkeit, eine besondere Schulbeihilfe anzufordern. Die besondere Schulbeihilfe ist eine Beihilfe für berufstätige Schülerinnen/Schüler, die kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige (z.B. Abendschule) stehen. Die Voraussetzungen findest Du über diesen Link.
Du kannst das Formular entweder über diesen Link ausdrucken und händisch ausfüllen – oder du stellst den Antrag über das Online-Formular, das Du über diesen Link findest.
- Wenn Du den Antrag über das Online-Formular einreichst, musst Du die Schulkennzahl des IT-Kolleg Imst eingeben. Diese findest Du im Impressum auf der Website des IT-Kolleg Imst. Außerdem benötigst Du eine Schulbesuchsbestätigung, die Du im Antrag hochlädst.
- Wenn Du den Antrag ausdruckst und händisch ausfüllst, musst Du diesen Teil vom Sekretariat bzw. dem Studienkoordinator ausfüllen lassen.
Für die hier angegebenen Angaben wird keine Haftung übernommen, da sich die Voraussetzungen jährlich ändern. Bitte informiere Dich im Vorhinein ausführlich beim Land Tirol oder dem Bildungsministerium über die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.
Fachkräftestipendium
Du hast bereits mindestens 4 Jahre gearbeitet und möchtest Dich nun am IT-Kolleg Imst weiterbilden? Dann hast Du die Möglichkeit, das Fachkräftestipendium über das AMS zu beantragen. Das Fachkräftestipendium wird für Ausbildungen in bestimmten Branchen bezahlt, in denen es an Fachkräften mangelt. Da in der Informatik nach wie vor viele Fachkräfte fehlen, kannst Du diese Förderung hierfür anfordern.
Die Voraussetzungen für das Fachkräftestipendium findest Du auf der Website des AMS.
Um das Fachkräftestipendium anzufordern, melde Dich frühzeitig bei Deinem AMS-Berater. Die Kontaktdaten für das AMS Imst findest Du im folgenden Bild:
Solltest Du nicht aus Imst sein, kannst du unter diesem Link die für Dich zuständige Geschäftsstelle finden.
Kümmere Dich auf jeden Fall frühzeitig, spätestens aber einen Tag vor Ausbildungsbeginn, um den Antrag des Fachkräftestipendiums.
Während der Ausbildung bist Du anschließend verpflichtet, zu vorgegebenen Terminen einen Zwischenbericht bzw. Dein Zeugnis einzureichen. Außerdem musst du eine Anwesenheit von 75% nachweisen können – allerdings ist der Unterricht am IT-Kolleg Imst so spannend und fordernd, dass Du freiwillig keine Sekunde verpassen möchtest. 😉
Für die hier angegebenen Angaben wird keine Haftung übernommen, da sich die Voraussetzungen jährlich ändern. Bitte informiere Dich im Vorhinein ausführlich beim AMS über die Voraussetzungen der Förderung.
FiT – Frauen in Handwerk und Technik
Für Frauen gibt es außerdem noch die Möglichkeit, über FiT – Frauen in Handwerk und Technik eine Förderung für den Zeitraum der Ausbildung zu erhalten. Egal, ob Du auf der Suche nach neuen Herausforderungen bist, Deine Karenz gerade vorbei ist, oder Du Dein Wissen in der IT erweitern möchtest. FiT unterstützt Dich von Anfang bis Ende Deiner Ausbildung.
In einem 3-4 Monatigem Förderkurs, der an Deine zukünftige Ausbildung angepasst wird, lernst Du bereits vor der Ausbildung am IT-Kolleg Imst sehr viel über den Fachbereich.
Bei regelmäßigen Treffen mit dem FiT-Fachpersonal des IBIS ACAM (Einrichtung, die das FiT-Programm unterstützt), wird der Fortschritt Deiner Ausbildung besprochen und Du erhältst laufend Unterstützung. Außerdem kannst Du, sofern der Bedarf besteht, auf kostenlose Unterstützung bei Nachhilfeunterricht sowie Hilfe bei der Kinderbetreuung zurückgreifen.
Für nähere Informationen wendest Du Dich am Besten an deinen/deine AMS-Berater:in. Die Kontaktdaten für das AMS Imst findest Du im folgenden Bild:
Solltest Du nicht aus Imst sein, kannst du unter diesem Link die für Dich zuständige Geschäftsstelle finden.
Für die hier angegebenen Angaben wird keine Haftung übernommen, da sich die Voraussetzungen jährlich ändern. Bitte informiere Dich im Vorhinein ausführlich beim AMS über die Voraussetzungen der Förderung.