Antrag für Schulfahrbeihilfe

Zuletzt bearbeitet am 4. August 2023 Gepostet am 9. Juni 2023
Allgemein

„Sofern für die Zurücklegung Deines Schulweges für mindestens 2km pro Richtung keine Möglichkeit vorhanden ist, eine unentgeltliche Beförderung oder die Schülerfreifahrt in Anspruch zu nehmen, besteht – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Anspruch auf Fahrtenbeihilfe.“ (Bundeskanzleramt)

Die Voraussetzungen für die Schulfahrtbeihilfe findest Du, wenn Du über diesen Link auf das Online-Formular klickst und dort den Reiter „Erläuterungen“ auswählst. Den Antrag kannst Du auch gleich über das Online-Formular einreichen.

Für den Antrag benötigst Du außerdem Deine Schulbesuchsbestätigung. Diese erhältst Du in den ersten Wochen des jeweiligen Semesters.

Für die hier angegebenen Angaben wird keine Haftung übernommen, da sich die Voraussetzungen jährlich ändern. Bitte informiere Dich im Vorhinein ausführlich beim Land Tirol oder dem Bildungsministerium über die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung.

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